Die Herren von Storndorf
Über die Ursprünge der Herren von Storndorf ist nichts bekannt. Bezüglich ihres Wappens führt DEGGAU Folgendes aus:
„Ihr Wappen war ein schwarzer Kesselhaken im goldenen Feld, dessen Zacken sich zur Linken kehren (…)."
WESSELS Hessisches Wappenbuch von 1621 druckt das Wappen mit folgender Beschreibung ab:
"Storndorff ein Kesseleisen hat
im Schild darob der Helmen staht.
Mit zweien Flügeln neben seyt
Vor (Für) Lehr und Hert (Herd) sei stets bereit.“
Außerdem finden wir dort ein lateinisches Distichon, das lautet:
,.Fortis ahenarii signum Storndorfia figit,
In clypeo duplex ala coacta volat".
Zu deutsch (frei übersetzt!):
"Storndorf hat sich erwählt des biederen Kesselschmieds Zeichen, fliegender Flügel erhebt doppelt sich über dem Schild."
Erstmalig erwähnt wird ein Storndorfer in der oben angeführten Urkunde von 1238. Einhundert Jahre später hören wir erneut von unserem Adelsgeschlecht. Am 18. März 1332 wurde Gerlacus von Storndorf mit dem Burglehm zu Romrod belehnt. Sein Lehnsherr war Friedrich von Romrod, genannt vom Herzberg.
Eine erste Nachricht über einen Junker von Storndorf, der Lehnsmann des Landgrafen von Hessen war, stammt aus dem Jahre 1470 oder 71. Landgraf Heinrich der Dritte belehnte damals den älteren Johann von Storndorf mit dem Zehnten von Angenrod. 1491 kommt es zu größeren Belehnungen durch Hessen: Drei Lehensbriefe geben darüber Auskunft. Der Zweite davon „vom heiligen Pfingsttag 1491" ist für Storndorf selbst von Bedeutung, da Landgraf Wilhelm von Hessen Johann von Storndorf mit dem Schloss Storndorf und dem gesamten Dorf mit allen zugehörigen Rechten belehnte.
Um 1500 spaltete sich das Storndorfer Adelsgeschlecht in zwei Familienstämme auf, die von DEGGAU als Ober- und Unterstamm bezeichnet werden. Die beiden Linien, die sich nicht selten in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, lagen ständig in Besitzstreitigkeiten miteinander. Im Jahre 1600 waren die Verarmung und die Verschuldung des Oberstammes so weit fortgeschritten, dass der Besitz dieser Linie (= die Hälfte des Dorfes Storndorf und die Hälfte der außerhalb des Gerichts Storndorf liegenden Güter) an den Landgrafen zurückfiel. Johann von Löwenstein von Storndorf, der letzte Junker aus dem Oberstamm der Familie, verließ Storndorf. 1623 tauchte er als Burggraf zu Lichtenberg im Odenwald wieder auf. 1626 wird er zum letzten Mal als solcher genannt.
Mit dem Weggang Johann Löwensteins erlosch der Oberstamm der Adligen von Storndorf. Die bleibenden Junker erhielten am 9. Mai 1600 vom hessischen Landgrafen einen neuen, auf die Hälfte von Storndorf ausgestellten Lehnsbrief. Nicht zuletzt durch die Auswirkungen des 30-jährigen Krieges verringerte sich die Anzahl der Familienmitglieder des Stammes beträchtlich. Um 1700 wohnte nur noch Caspar Reinhardt mit seiner Familie im Unterhof. Als er 1713 verstarb, erlosch das Geschlecht der Storndorfer im Mannesstamme gänzlich. Ihre Lehnshälfte fiel an den Landgrafen zurück. Dieser setzte im Jahre 1714 den bisherigen landgräflichen Zöllner, den Schulmeister Schof (Schaaf) aus Storndorf als Verwalter seiner Besitzungen ein. Schaaf leitete über 40 Jahre lang mit großem Engagement die Geschicke des Unterhofes.
Als der Landgraf den Hof von den Herren von Storndorf übernahm, war er sehr verfallen und erneuerungsbedürftig. Es begann daher nach 1713 eine rege Bautätigkeit, bei der die Untertanen die nötigen Frondienste leisten mussten. Schon die Junker von Storndorf hatten einen Pächter auf ihrem Hof sitzen. Diese Praxis wurde von dem Landgrafen bis 1811 fortgeführt, als die kleine Rentei Storndorf aufgelöst wurde. Von nun an wurde der fürstliche Hof (= Unterhof) nicht mehr als Ganzes verpachtet. Man teilte den Besitz vielmehr in 30 kleine Landlose auf und vergab 28 davon auf Lebensleihe. Nur die beiden letzten Lose wurden zusammen mit der Hofreite auf Zeitpacht verliehen. 1852 schließlich ging der Unterhof in forstliche Verwaltung über.