Gründung und Namensdeutung
Nach DEGGAU ist der Ort Storndorf aus einer Wasserburg hervorgegangen, die von dem Geschlecht derer „von und zu Storndorf" bewohnt wurde. Die Schreibweise des Namens war verschieden. So schrieb man 1283 Stozreudorff oder auch Sozrendorf, 1293 hieß es Storrendorf und im 14. Jahrhundert Stormendorf und Sturmdorff. Im nächsten Jahrhundert gebrauchte man immer mehr die Form Storindorff und von 1500 ab wird meist die Bezeichnung Storndorf angewandt.
Über die Bedeutung des Namens gehen die Meinungen auseinander. Vielleicht ist das Dorf nach dem Gründer namens Storo (= der Zerstörer) genannt. Eine andere Deutungsmöglichkeit ergibt sich aus der althochdeutschen Form "stur" und der altnordischen Form "stor". Beide Wörter bedeuten in unserer Sprache "groß". Danach wäre Storndorf „das Dorf des Großen" oder „Großdorf“ gewesen.
Über den Zeitpunkt der Gründung des Ortes liegen keine Aufzeichnungen vor. DIEMER schließt aus der Art des Namens auf eine Gründungszeit zwischen 400 und 800 nach Chr. Nach KOSOG sind Ortsnamen auf -hausen, -dorf, -feld und -bach Hinweise auf Siedlungen, die im 7. bis 9. Jahrhundert entstanden sein dürften.
Erste urkundliche Erwähnung
Urkundlich wird Storndorf aufgrund des z. Z. vorliegenden Quellenmaterials erstmals im Jahre 1238 erwähnt. 1988 feierte Storndorf deshalb das 750-jährige Bestehen.
Die Urkunde lautet nach einer Übersetzung des hessischen Staatsarchivs:
„Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Bekannt sei allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, daß der Ritter Erkenbold der Kirche in Immichenhain Güter in EIbenrod mit einem Zins von 20 Schillingen zum Heil seiner Seele übertragen hat, damit durch die Gemeinschaft aller Gebete daselbst Gott gedient werde. Zeugen dieser Angelegenheit sind: Heinrich von Storndo(r)f, Berthold Bezmann, Friedrich Dinere, Konrad von Wedestat, Ludwig, Hermann, Heinrich. Diese Dinge sind geschehen im Jahre 1238 der Fleischwerdung des Herrn."
Die Gemarkungsgrenze
Eine erste Überlieferung über Storndorfer Gemarkungsgrenzen liegt aus dem Jahre 1494 vor. Darin wird der südliche Grenzabschnitt zwischen Storndorf und dem Amt UIrichstein beschrieben. Weitere Grenzangaben findet man im Romräder Salbuch von 1574 und im Ulrichsteiner Salbuch von 1592.
Die wichtigste Überlieferung ist allerdings die von 1539. Auf Veranlassung der Storndorfer Herren wurden am Donnerstag, dem 9. Oktober im Beisein vieler hochgestellter Persönlichkeiten die Grenzsteine neu gesetzt. Der damals festgelegte Grenzverlauf entspricht in etwa den heutigen Grenzverhältnissen, wenn auch durch die beiden Flurbereinigungen einige Veränderungen vorgenommen wurden. DEGGAU konnte noch sieben der im Jahre 1539 gesetzten Grenzsteine ausfindig machen. Leider sind heute nur noch vier Steine vorhanden. Sie bilden zusammen mit der kleinen Glocke von 1480 die ältesten nachweisbaren Kulturdenkmale unseres Dorfes.