13. März 2012 - DRK Schwalmtal
DRK Ausbildungsmaßnahme nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes
DRK-Ortsverband bittet um rechtzeitige Anmeldung
Personen, die mit der Herstellung von Speisen und deren Verteilung zu tun haben sind verpflichtet, eine Unterweisungnach § 43 des Infektionsschutzgesetzes zu absolvieren. Das DRK Schwalmtal bietet für Vereine die Möglichkeit, an einer Ausbildungsmaßnahme zum Thema Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Allen erfolgreichen Teilnehmern wird ein Pass ausgestellt.
Für Passinhaber: Auffrischungsunterweisung am 18.04.2012 um 20 Uhr im DRK-Heim Atzenhain
Erstbelehrung für Neulinge: 25.04.2012 um 20:00 Uhr ebenfalls im DRK-Heim Atzenhain.
Termine auch im Google-Kalender abrufbar >>>mehr
- Die Belehrungen werden im DRK-Heim Atzenhain durchgeführt. Die Veranstaltung dauert 2 Std. Beginn ist jeweils 20 Uhr.
- Mitglieder des DRK-Ortsverbandes Schwalmtal fahren zu allen Maßnahmen. Plätze im DRK-Bus sind noch frei.
- Für DRK-Mitglieder ist die Teilnahme (noch) kostenlos. Nichtmitglieder müssen eine Gebühr entrichten.
- Interessierte /Vereine melden sich bei Karl Georg bitte rechtzeitig an. Herr Georg steht auch für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Kontaktdaten
Telefon 06638-533
E-Mail: