13. März 2012 - DRK Schwalmtal

DRK Ausbildungsmaßnahme nach § 43  des Infektionsschutzgesetzes

DRK-Ortsverband bittet um rechtzeitige Anmeldung

Personen, die mit der Herstellung von Speisen und deren Verteilung zu tun haben sind verpflichtet, eine Unterweisungnach § 43 des Infektionsschutzgesetzes zu absolvieren. Das DRK Schwalmtal bietet für Vereine die Möglichkeit, an einer Ausbildungsmaßnahme zum Thema Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Allen erfolgreichen Teilnehmern wird ein Pass ausgestellt.

Für Passinhaber: Auffrischungsunterweisung am 18.04.2012 um 20 Uhr im DRK-Heim Atzenhain

Erstbelehrung für Neulinge: 25.04.2012 um 20:00 Uhr ebenfalls im DRK-Heim Atzenhain.

Termine auch im Google-Kalender abrufbar >>>mehr

  • Die Belehrungen werden im DRK-Heim Atzenhain durchgeführt. Die Veranstaltung dauert 2 Std.  Beginn ist jeweils 20 Uhr.
  • Mitglieder des DRK-Ortsverbandes Schwalmtal fahren zu allen Maßnahmen. Plätze im DRK-Bus sind noch frei.
  • Für DRK-Mitglieder ist die Teilnahme (noch) kostenlos. Nichtmitglieder müssen eine Gebühr entrichten.
  • Interessierte /Vereine melden sich bei Karl Georg bitte rechtzeitig an. Herr Georg steht auch für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten

Telefon 06638-533

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